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Hausordnung

 

Das Zeppelin Museum Friedrichshafen freut sich, Sie als Besucher/in begrüßen zu dürfen.

Wir möchten Sie im Sinne der allgemeinen Sicherheit und der Erhaltung des Museums sowie der Exponate auf folgende Hausordnung hinweisen.

Mit Betreten des Gebäudes erkennt der/die Besucher/in diese Hausordnung an.

 

Inhaber des Hausrechts ist die Geschäftsführung und die von ihr beauftragten Mitarbeiter.

 

Den Anordnungen des Museumspersonals ist ausnahmslos Folge zu leisten.

Personen, die durch ihr Verhalten oder Erscheinungsbild offensichtlich den Museumsbetrieb stören, müssen das Museum ohne eine Rückerstattung des Eintrittspreises verlassen.

Aus konservatorischen und hygienischen Gründen bitten wir um angemessene Bekleidung.

 

Das Berühren sämtlicher Exponate ist untersagt. Für Schäden werden Besucher bzw. Erziehungs-und Aufsichtsberechtigte voll haftbar gemacht.

 

Taschen, die die Größe von 29,7x21x5 cm (B/H/T) überschreiten, sind in ein Garderobenfach einzuschließen.

 

Rucksäcke und Schirme jeglicher Größe sind in ein Garderobenfach einzuschließen, bzw. im Schirmständer abzustellen.

 

Die Schließfächer sind nur während der Öffnungszeiten zugänglich.

 

Das Rauchen ist in sämtlichen Räumlichkeiten verboten.

 

Speisen und Getränke dürfen in den Ausstellungsräumen weder verzehrt noch dorthin mitgenommen werden.

 

Die Mitnahme von Tieren in das Museum ist untersagt. Blindenhunde dürfen nur bei Vorlage eines amtlichen Nachweises mitgeführt werden.

 

Filmen und Fotografieren ist ausschließlich für private Zwecke und grundsätzlich nur ohne Blitz und ohne Stativ/Selfie-Stangen gestattet. In der Wechselausstellung ist das Filmen und Fotografieren nur eingeschränkt möglich. Das Museumspersonal gibt Ihnen dazu gerne Auskunft.

Aufnahmen für kommerzielle Zwecke sind genehmigungs- und kostenpflichtig und müssen vor dem Museumsbesuch bei der Pressestelle angemeldet werden.

 

Der/die Besucher/in ist verpflichtet, zu Beginn seines Besuches den offiziell festgesetzten Eintrittspreis zu bezahlen.

Die Eintrittskarte ist bis zum Ende des Besuches aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Eintrittskarte ist nur an dem aufgedruckten Datum gültig und ist nicht Übertragbar. Unterbrechungen des Museumsbesuches am selben Tag sind gestattet. Um Missverständnisse zu vermeiden wird der/die Besucher/in gebeten, vor dem zeitweiligen Verlassen des Museums, sich bei der Aufsicht am Einlass zu melden.

 

Im Zeppelin Museum dürfen ausschließlich vom Haus beauftragte Guides Besuchergruppen führen.

 

Das Zeppelin Museum Friedrichshafen Übernimmt keine Haftung für verlorene, zurückgelassene oder in den Garderobenschränken deponierte Gegenstände.